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Text des Beschlusses
T-145/08;
Verkündet am: 
 17.04.2008
EuG-1. Inst. Europäisches Gericht erster Instanz
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Klage - Kurz
Parteien

Klägerin: Atlas Transport GmbH (Düsseldorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte U. Hildebrandt, K. Schmidt-Hern und B. Weichhaus)

Beklagter:
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Atlas Air, Inc. (New York, Vereinigte Staaten von Amerika)

Anträge der Klägerin


Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 24. Januar 2008 (Beschwerdesache R 1023/2007-1) aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: die Wortmarke "ATLAS" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 36 und 39 (Gemeinschaftsmarke Nr. 2 970 788).

Inhaber der Gemeinschaftsmarke: die Klägerin.

Antragsteller im Nichtigkeitsverfahren: Atlas Air, Inc.

Im Nichtigkeitsverfahren geltend gemachte Marke: insbesondere die in den Beneluxstaaten registrierte Bildmarke "ATLASAiR" für Waren der Klasse 39 (Nr. 555 184).

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: teilweise Nichterklärung der Gemeinschaftsmarke für Dienstleistungen der Klasse 39.

Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin als unzulässig.

Klagegründe: Verletzung von Art. 59 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/941, da die Begründung der Beschwerde an ganz bestimmte Voraussetzungen gebunden und eine implizite Begründung nicht als ausreichend betrachtet worden sei. Ferner analoge Verletzung von Art. 61 der Verordnung Nr. 40/94 in Verbindung mit der Regel 20 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 2868/952, da das Verfahren vor dem HABM zwingend auszusetzen gewesen sei.

1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).

2 - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 303, S. 1).
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