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Text des Beschlusses
T-389/07;
Verkündet am:
18.02.2008
EuG-1. Inst. Europäisches Gericht erster Instanz
Rechtskräftig: unbekannt! Gemeinschaftsmarke - Zurückweisung der Anmeldung - Zurücknahme der Anmeldung - Erledigung der Hauptsache Parteien Klägerin: Earth Products Inc. (Carlsbad, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Graf) Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Bevollmächtigter: D. Botis) Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Meynard Designs Inc. (Waltham, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Cornu und E. De Gryse) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 9. August 2007 (Sache R 1590/2006-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Meynard Designs Inc. und der Earth Products Inc. Tenor Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |