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Text des Urteils
T-329/06;
Verkündet am:
21.05.2008
EuG-1. Inst. Europäisches Gericht erster Instanz
Rechtskräftig: unbekannt! Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke E - Absolute Eintragungshindernisse - Fehlende Unterscheidungskraft - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung [EG] Nr. 40/94 Parteien Klägerin: Enercon GmbH (Aurich, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt R. Böhm, dann Rechtsanwälte R. Böhm und U. Sander) Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Schneider) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 8. September 2006 (Sache R 394/2006-1) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke E Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Enercon GmbH trägt die Kosten. - ABl. C 326 vom 30.12.2006. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |