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Pressemitteilung
1 StR 459/08;
Verkündet am:
09.09.2008
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 4 KLS 52 Js 104367/07 Jug Landgericht Stuttgart; Rechtskräftig: unbekannt! Urteil wegen Totschlags in der Theaterpassage in Stuttgart rechtskräftig Mit Urteil vom 15. April 2008 hat das Landgericht Stuttgart einen zur Tatzeit 16 Jahre alten Angeklagten albanischer Herkunft wegen Totschlags u.a. zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Verurteilung wegen Totschlags lag zu Grunde, dass der Angeklagte am 16. November 2007 in der Theaterpassage in Stuttgart bei einer Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Gruppen Jugendlicher mit einem Messer auf einen gleichaltrigen Jungen eingestochen hatte. Das Opfer, ein 16 Jahre alter Kurde, brach vom Messer des Angeklagten direkt ins Herz getroffen sofort zusammen und erlag wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Gegen das Urteil hat der Angeklagte Revision eingelegt und diese auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützt. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 09. September 2008 die Revision als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist somit rechtskräftig. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |