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Text des Urteils
T-254/06;
Verkündet am:
22.05.2008
EuG-1. Inst. Europäisches Gericht erster Instanz
Rechtskräftig: unbekannt! Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke RadioCom - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 Parteien Klägerin: Radio Regenbogen Hörfunk in Baden Geschäftsführungs-GmbH (Mannheim, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Göpfert) Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Bevollmächtigter: G. Schneider) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Juli 2006 (Sache R 1266/2005-1) über die Anmeldung der Wortmarke RadioCom als Gemeinschaftsmarke Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Radio Regenbogen Hörfunk in Baden Geschäftsführungs-GmbH trägt die Kosten. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |