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Text des Urteils
T-254/06;
Verkündet am: 
 22.05.2008
EuG-1. Inst. Europäisches Gericht erster Instanz
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke RadioCom - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94
Parteien

Klägerin: Radio Regenbogen Hörfunk in Baden Geschäftsführungs-GmbH (Mannheim, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Göpfert)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Bevollmächtigter: G. Schneider)

Gegenstand


Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Juli 2006 (Sache R 1266/2005-1) über die Anmeldung der Wortmarke RadioCom als Gemeinschaftsmarke

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Radio Regenbogen Hörfunk in Baden Geschäftsführungs-GmbH trägt die Kosten.
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