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Text des Urteils
T-183/08;
Verkündet am: 
 16.05.2008
EuG-1. Inst. Europäisches Gericht erster Instanz
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Klage, eingereicht am 16. Mai 2008 - Schuhpark Fascies/HABM - Leder & Schuh (jello SCHUHPARK)
Parteien

Klägerin: Schuhpark Fascies GmbH (Warendorf, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Peter und J. Braune)

Beklagter:
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer:
Leder & Schuh AG (Graz, Österreich)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 13. März 2008 in dem Beschwerdeverfahren R 1560/2006-4 aufzuheben;

dem Beklagten die Verfahrenskosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Leder & Schuh AG.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Wortbildmarke "jello SCHUHPARK" für Waren der Klassen 1, 3, 9, 14, 16, 18, 21, 24-26 und 28 (Anmeldung Nr. 1 269 372).

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: die Klägerin.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: die deutsche Wortmarke "Schuhpark" für Waren der Klasse 25 (Nr. 1 007 149), wobei sich der Widerspruch gegen die Eintragung in die Klassen 18, 21, 25 und 26 richtete.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
teilweise Stattgabe dem Widerspruch und teilweise Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückweisung des Widerspruchs.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 43 Abs. 2 Satz 2 und Art. 43 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/941 sowie Regel 22 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2868/952, da die Klägerin die rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke hinreichend nachgewiesen habe.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).

2 - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 303, S. 1).
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