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Text des Urteils
T-177/08;
Verkündet am:
13.05.2008
EuG-1. Inst. Europäisches Gericht erster Instanz
Rechtskräftig: unbekannt! Klage, eingereicht am 13. Mai 2008 - Schräder/CPVO - Hansson (Sumost 01) Parteien Kläger: Ralf Schräder (Lüdinghausen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Leidereiter und W.-A. Schmidt) Beklagter: Gemeinschaftliches Sortenamt Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Jørn Hansson (Søndersø, Dänemark) Anträge des Klägers Den Beschluss der Beschwerdekammer des Beklagten vom 4. Dezember 2007 (Az. A 005/2007) aufzuheben; die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen. Klagegründe und wesentliche Argumente Anmelder des gemeinschaftlichen Sortenschutzes: der Kläger. Betroffener gemeinschaftlicher Sortenschutz für: "Sumost 01" (Sortenanmeldung Nr. 2001/1758). Inhaber des entgegengehaltenen gemeinschaftlichen Sortenschutzes: Jørn Hansson. Entgegengehaltener gemeinschaftlicher Sortenschutz für: "Lemon Symphony": Vor der Beschwerdekammer angefochtene Entscheidung des Gemeinschaftlichen Sortenamtes: Zurückweisung des Antrags auf gemeinschaftlichen Sortenschutz. Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde. Klagegründe: Verletzung von Art. 59 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1239/951, da der Kläger nicht ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung geladen worden sei; Verletzung von Art. 75 der Verordnung (EG) Nr. 2100/942, da die angefochtene Entscheidung auf Gründe und Beweismittel gestützt sei, zu denen sich der Kläger nicht äußern habe können; Verletzung von Art. 81 Abs. 2 und Art. 48 der Verordnung Nr. 2100/94 wegen der angeblichen Befangenheit einer Mitarbeiterin des Beklagten, deren Aussagen für die Entscheidung verwertet worden seien; Verletzung von Art. 60 der Verordnung Nr. 1239/95, da kein formeller Beweisbeschluss bezüglich der Anhörung einer Mitarbeiterin des Beklagten erlassen worden sei; Verstoß gegen Art. 62 der Verordnung Nr. 2100/94 wegen unzureichender und fehlerhafter Würdigung des Sachverhalts bezüglich der Unterscheidungskraft; Verletzung von Art. 48 der Verordnung Nr. 2100/94 wegen angeblicher Befangenheit eines Mitglieds der Beschwerdekammer. ____________ 1 - Verordnung (EG) Nr. 1239/95 der Kommission vom 31. Mai 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates im Hinblick auf das Verfahren vor dem Gemeinschaftlichen Sortenamt (ABl. L 121, S. 37). 2 - Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (ABl. L 227, S. 1). ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |