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Text des Urteils
T-177/08;
Verkündet am: 
 13.05.2008
EuG-1. Inst. Europäisches Gericht erster Instanz
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Klage, eingereicht am 13. Mai 2008 - Schräder/CPVO - Hansson (Sumost 01)
Parteien

Kläger: Ralf Schräder (Lüdinghausen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Leidereiter und W.-A. Schmidt)

Beklagter: Gemeinschaftliches Sortenamt

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Jørn Hansson (Søndersø, Dänemark)

Anträge des Klägers


Den Beschluss der Beschwerdekammer des Beklagten vom 4. Dezember 2007 (Az. A 005/2007) aufzuheben;

die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder des gemeinschaftlichen Sortenschutzes:
der Kläger.

Betroffener gemeinschaftlicher Sortenschutz für:
"Sumost 01" (Sortenanmeldung Nr. 2001/1758).

Inhaber des entgegengehaltenen gemeinschaftlichen Sortenschutzes: Jørn Hansson.

Entgegengehaltener gemeinschaftlicher Sortenschutz für: "Lemon Symphony":

Vor der Beschwerdekammer angefochtene Entscheidung des Gemeinschaftlichen Sortenamtes: Zurückweisung des Antrags auf gemeinschaftlichen Sortenschutz.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe:

Verletzung von Art. 59 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1239/951, da der Kläger nicht ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung geladen worden sei;

Verletzung von Art. 75 der Verordnung (EG) Nr. 2100/942, da die angefochtene Entscheidung auf Gründe und Beweismittel gestützt sei, zu denen sich der Kläger nicht äußern habe können;

Verletzung von Art. 81 Abs. 2 und Art. 48 der Verordnung Nr. 2100/94 wegen der angeblichen Befangenheit einer Mitarbeiterin des Beklagten, deren Aussagen für die Entscheidung verwertet worden seien;

Verletzung von Art. 60 der Verordnung Nr. 1239/95, da kein formeller Beweisbeschluss bezüglich der Anhörung einer Mitarbeiterin des Beklagten erlassen worden sei;

Verstoß gegen Art. 62 der Verordnung Nr. 2100/94 wegen unzureichender und fehlerhafter Würdigung des Sachverhalts bezüglich der Unterscheidungskraft;

Verletzung von Art. 48 der Verordnung Nr. 2100/94 wegen angeblicher Befangenheit eines Mitglieds der Beschwerdekammer.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 1239/95 der Kommission vom 31. Mai 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates im Hinblick auf das Verfahren vor dem Gemeinschaftlichen Sortenamt (ABl. L 121, S. 37).

2 - Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (ABl. L 227, S. 1).
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