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Text des Urteils
T-162/08;
Verkündet am:
29.04.2008
EuG-1. Inst. Europäisches Gericht erster Instanz
Rechtskräftig: unbekannt! Klage, eingereicht am 29. April 2008 - Frag Comercio Internacional / HABM - Tinkerbell Modas (GREEN by missako) Parteien Klägerin: Frag Comercio Internacional, SL (Esparraguera, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Sugrañes) Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Tinkerbell Modas, Ltda (São Paulo, Brasilien) Anträge Die Klägerin beantragt die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 14. Februar 2008 in der Sache R 1527/2006-2 aufzuheben, die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke Nr. 3 663 234 zurückzuweisen und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen. Klagegründe und wesentliche Argumente Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer. Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "GREEN by missako" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 25 und 35 - Anmeldung Nr. 3 663 234. Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin. Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsbildmarke "MI SA KO" für Waren der Klassen 18 und 25; nationale Bildmarke "MI SA KO" für Dienstleistungen der Klasse 35. Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs. Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde. Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da eine bloß allgemeine Verwechslungsgefahr beim Verbraucher verlangt wurde, um eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung zurückzuweisen. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |