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Text des Urteils
T-162/08;
Verkündet am: 
 29.04.2008
EuG-1. Inst. Europäisches Gericht erster Instanz
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Klage, eingereicht am 29. April 2008 - Frag Comercio Internacional / HABM - Tinkerbell Modas (GREEN by missako)
Parteien

Klägerin: Frag Comercio Internacional, SL (Esparraguera, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Sugrañes)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Tinkerbell Modas, Ltda (São Paulo, Brasilien)

Anträge

Die Klägerin beantragt

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 14. Februar 2008 in der Sache R 1527/2006-2 aufzuheben,

die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke Nr. 3 663 234 zurückzuweisen und

der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "GREEN by missako" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 25 und 35 - Anmeldung Nr. 3 663 234.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Klägerin.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Gemeinschaftsbildmarke "MI SA KO" für Waren der Klassen 18 und 25; nationale Bildmarke "MI SA KO" für Dienstleistungen der Klasse 35.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe:
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da eine bloß allgemeine Verwechslungsgefahr beim Verbraucher verlangt wurde, um eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung zurückzuweisen.
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