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Text des Beschlusses
2 ARs 267/08; 2 AR 185/08;
Verkündet am:
27.08.2008
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 7 (19) KLs 110 Js 39994/05 Landgericht Bremen; Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 27. August 2008 beschlossen: Die Übertragung der Sache an ein Landgericht außerhalb Bremens wird abgelehnt. Gründe: Eine rechtliche oder tatsächliche Verhinderung des Landgerichts Bremen an der Ausübung des Richteramts ist nicht ersichtlich. Auch ist bei einer Verhandlung vor diesem Gericht eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht zu besorgen. Rissing-van Saan Rothfuß Fischer Appl Cierniak ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |