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zz-Schreiben
XII ZR 44/06;
Verkündet am: 
 02.04.2008
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Schreibfehlerberichtigung
In dem Leitzsatz des Urteils vom 2. April 2008 muss es im Zitat, in der Klammer, anstelle von

„… BGHZ 71 …“

richtig heißen

„… BGHZ 171 …“

Karlsruhe, den 16. Juni 2008

Bundesgerichtshof

Geschäftsstelle des XII. Zivilsenats

Breskic Justizangestellte

(eingearbeitet am 25.09.2008 durch Salomonia)
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