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zz-Schreiben
XII ZR 44/06;
Verkündet am:
02.04.2008
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Schreibfehlerberichtigung In dem Leitzsatz des Urteils vom 2. April 2008 muss es im Zitat, in der Klammer, anstelle von „… BGHZ 71 …“ richtig heißen „… BGHZ 171 …“ Karlsruhe, den 16. Juni 2008 Bundesgerichtshof Geschäftsstelle des XII. Zivilsenats Breskic Justizangestellte (eingearbeitet am 25.09.2008 durch Salomonia) ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |