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Text des Beschlusses
X ZR 93/07;
Verkündet am: 
 16.09.2008
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
12 S 116/06
Landgericht
Duisburg;
Rechtskräftig: unbekannt!
Beschluss - Sehr Kurz
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. September 2008 durch die Richter Scharen, Keukenschrijver, die Richterin Mühlens und die Richter Prof. Dr. Meier-Beck und Asendorf

beschlossen:

Das am 15. Juli 2008 verkündete Senatsurteil wird wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 319 Abs. 1 ZPO dahin berichtigt, dass das Zitat unter Randnummer 11 der Entscheidungsgründe (Umdruck S. 7 erste Zeile) statt "NJW-RR 2001, 1872, 1873" lautet: "NJW 2001, 1872, 1873".

Scharen Keukenschrijver
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