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Text des Beschlusses
X ZR 93/07;
Verkündet am:
16.09.2008
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 12 S 116/06 Landgericht Duisburg; Rechtskräftig: unbekannt! Beschluss - Sehr Kurz Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. September 2008 durch die Richter Scharen, Keukenschrijver, die Richterin Mühlens und die Richter Prof. Dr. Meier-Beck und Asendorf beschlossen: Das am 15. Juli 2008 verkündete Senatsurteil wird wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 319 Abs. 1 ZPO dahin berichtigt, dass das Zitat unter Randnummer 11 der Entscheidungsgründe (Umdruck S. 7 erste Zeile) statt "NJW-RR 2001, 1872, 1873" lautet: "NJW 2001, 1872, 1873". Scharen Keukenschrijver ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |