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Text des Beschlusses
II ZR 202/07;
Verkündet am: 
 01.10.2008
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
7 U 1917/07
Oberlandesgericht
München;
Rechtskräftig: unbekannt!
Sehr Kurz
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 1. Oktober 2008 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Kraemer, Dr. Strohn, Caliebe und Dr. Reichart

beschlossen:

Der Beschluss vom 14. Juli 2008 wird im Tenor gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Sache nicht an den 13., sondern an den 23. Zivilsenat des Berufungsgerichts zurückverwiesen wird.

Goette Kraemer Strohn Caliebe Reichart
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