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Text des Urteils
9 AZR 314/07;
Verkündet am:
24.06.2008
BAG Bundesarbeitsgericht
Vorinstanzen: 17 Sa 1349/06 Landesarbeitsgericht Hessen; Rechtskräftig: unbekannt! Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 24.06.2008, 9 AZR 313/07. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Februar 2007 - 17 Sa 1349/06 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. 1 Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO). Krasshöfer Creutzfeldt Gallner Pielenz Brossardt ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |