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zz-Schreiben
XI ZR 283/07;
Verkündet am:
24.10.2008
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Schreibfehlerberichtigung - Sehr Kurz Die Ausfertigung des am 10. Juni 2008 verkündeten Urteils des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens der Kanzlei dahingehend berichtigt, dass es im Leitsatz unter a) 2. Zeile : vorgenommene s t a t t vorgenommenen s o w i e in den Entscheidungsgründen zu der Textziffer 10 letzte Zeile : erfolgt s t a t t erfolg zu der Textziffer 11 2. Zeile : beigemessenen s t a t t beigemessene zu der Textziffer 18 letzte Zeile : in dem s t a t t indem zu der Textziffer 19 erste Zeile : (c) s t a t t c) zu der Textziffer 24 9. Zeile : Erman s t a t t Ermann zu der Textziffer 31 7. Zeile : Erman s t a t t Ermann lauten muss. Karlsruhe, den 24. Oktober 2008 Bundesgerichtshof - Geschäftsstelle des XI. Zivilsenats - ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |