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zz-Schreiben
XI ZR 283/07;
Verkündet am: 
 24.10.2008
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Schreibfehlerberichtigung - Sehr Kurz
Die Ausfertigung des am 10. Juni 2008 verkündeten Urteils des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens der Kanzlei dahingehend berichtigt, dass es

im Leitsatz unter a) 2. Zeile : vorgenommene s t a t t vorgenommenen

s o w i e

in den Entscheidungsgründen

zu der Textziffer 10 letzte Zeile : erfolgt s t a t t erfolg

zu der Textziffer 11 2. Zeile : beigemessenen s t a t t beigemessene

zu der Textziffer 18 letzte Zeile : in dem s t a t t indem

zu der Textziffer 19 erste Zeile : (c) s t a t t c)

zu der Textziffer 24 9. Zeile : Erman s t a t t Ermann

zu der Textziffer 31 7. Zeile : Erman s t a t t Ermann lauten muss.

Karlsruhe, den 24. Oktober 2008

Bundesgerichtshof

- Geschäftsstelle des XI. Zivilsenats -
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