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Text des Beschlusses
VIII ZR 228/07;
Verkündet am:
29.10.2008
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 3 U 34/07 Oberlandesgericht Karlsruhe; Rechtskräftig: unbekannt! Sehr Kurz Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Oktober 2008 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richter Wiechers und Dr. Frellesen, die Richterin Dr. Hessel sowie den Richter Dr. Achilles beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 4. März 2008 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass es im ersten Satz des Tenors anstelle "des Oberlandesgerichts Karlsruhe" heißt: "des Oberlandesgerichts Stuttgart". Ball Wiechers Dr. Frellesen Dr. Hessel Dr. Achilles ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |