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Text des Beschlusses
VIII ZR 228/07;
Verkündet am: 
 29.10.2008
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
3 U 34/07
Oberlandesgericht
Karlsruhe;
Rechtskräftig: unbekannt!
Sehr Kurz
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Oktober 2008 durch den Vorsitzenden Richter Ball, die Richter Wiechers und Dr. Frellesen, die Richterin Dr. Hessel sowie den Richter Dr. Achilles

beschlossen:


Der Senatsbeschluss vom 4. März 2008 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass es im ersten Satz des Tenors anstelle "des Oberlandesgerichts Karlsruhe" heißt:

"des Oberlandesgerichts Stuttgart".

Ball Wiechers Dr. Frellesen Dr. Hessel Dr. Achilles
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