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Text des Beschlusses
XII ZB 90/08;
Verkündet am:
05.11.2008
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 12 WF 921/08 Oberlandesgericht München; Rechtskräftig: unbekannt! Sehr Kurz Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. November 2008 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne, den Richter Sprick, die Richterin Weber-Monecke sowie die Richter Prof. Dr. Wagenitz und Dr. Klinkhammer beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2008 wird in den Entscheidungsgründen dahin berichtigt, dass auf Seite 5, 5. Zeile zu Tz. 12 die Worte "vom Familiengericht" gestrichen werden. Hahne Sprick Weber-Monecke Wagenitz Klinkhammer ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |