So, 21. Dezember 2025, 17:04    |  Login:  User Passwort    Anmelden    Passwort vergessen
Arbeitsplattform NEWS URTEILE GESETZE/VO KOMMENTARE VIDEOS SITEINFO/IMPRESSUM NEWSLETTER
Achtung! Die Seite wird derzeit nicht aktualisiert. Die Inhalte sind im wesentlichen auf dem Stand 31.12.2011
Pressemitteilung
1 StR 621/08;
Verkündet am: 
 18.11.2008
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
2 KLS 36 Js 812/08
Landgericht
Heilbronn;
Rechtskräftig: unbekannt!
Urteil wegen Schändung der Gedenktafel in Heilbronn rechtskräftig
Mit Urteil vom 30. Mai 2008 hat das Landgericht Heilbronn drei Angeklagte u.a. wegen der Schändung der Gedenktafel, die an die im April 2007 ermordete Polizistin Michéle Kiesewetter erinnerte, und wegen der daran anschließenden gewalttätigen Übergriffe auf ein Rentnerehepaar, das gegen die Schändung einschritt, zu Jugendstrafen von zwei Jahren acht Monaten bzw. drei Jahren sowie den erwachsenen Angeklagten zu der Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts zogen die Angeklagten am 09. Januar 2008 durch die Heilbronner Innenstadt, wobei sie mehrere Passanten beleidigten und teilweise auch tätlich angriffen. Gegen Ende des Streifzuges beschlossen sie, die Gedenktafel zu schänden, weshalb einer der Angeklagten dagegen trat. Ein zufällig vorbeikommendes Rentnerehepaar schritt dagegen ein, woraufhin diese von den Angeklagten beleidigt und angegriffen wurden. Der Rentner trug von den Stößen und Schlägen so schwere Verletzungen davon, dass er zum Pflegefall wurde.

Gegen das Urteil haben zwei Angeklagte Revision eingelegt und diese jeweils auf die Verletzung materiellen Rechts gestützt.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 18. November 2008 die Revision als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist somit für sämtliche Angeklagte rechtskräftig.
-----------------------------------------------------
Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist).