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Text des Urteils
9 AZR 65/08;
Verkündet am:
17.11.2008
BAG Bundesarbeitsgericht
Vorinstanzen: 10 Sa 500/07 Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz; Rechtskräftig: unbekannt! Anerkenntnisurteil Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Dezember 2007 - 10 Sa 500/07 - aufgehoben. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 5. Juli 2007 - 4 Ca 658/07 - abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.304,48 Euro brutto nebst Zinsen iHv. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Februar 2007 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 1 Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 ZPO). Düwell Gallner Krasshöfe ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |