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Pressemitteilung
5 StR 495/08;
Verkündet am:
27.11.2008
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 524 Ks 32/07 Landgericht Berlin; Rechtskräftig: unbekannt! BGH bestätigt Urteil gegen drei Jugendliche wegen Schlägerei bei Schülerparty in Berliner Gymnasium Am 19. Januar 2007 kam es zu einem gewalttätigen Zwischenfall an einem Gymnasium in Berlin-Lichtenrade, nachdem schulfremde Jugendliche nicht zu einer schulinternen Party zugelassen worden waren. Ein Polizeibeamter, der als Vater eines Schülers und ehrenamtlicher Helfer bei dieser Party anwesend war, wurde bei seinem Vermittlungsversuch von den Jugendlichen niedergeschlagen und mit Faust- und Gürtelschlägen sowie Tritten misshandelt. Zwei der Jugendlichen griffen ihn überdies mit Eisenstangen an. Er wurde schwer verletzt. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen von drei Jugendlichen, die deswegen vom Landgericht Berlin zu mehrjährigen Jugendstrafen verurteilt worden waren, durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |