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Text des Beschlusses
III ZB 50/08;
Verkündet am:
20.11.2008
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: I-18 W 3/08 Oberlandesgericht Düsseldorf; Rechtskräftig: unbekannt! Sehr Kurz Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. November 2008 durch den Vorsitzenden Richter Schlick, die Richter Dörr, Dr. Herrmann, Wöstmann und die Richterin Harsdorf-Gebhardt beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 17. September 2008 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO wie folgt berichtigt: In Zeilen 4 und 5 der Randnummer 4 wird das Wort "Beklagten" durch "Klägerin" ersetzt und in der letzten Zeile der Randnummer 4 das Wort "Klägerin" durch "Beklagten". Schlick Dörr Herrmann Wöstmann Harsdorf-Gebhardt ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |