So, 21. Dezember 2025, 10:56    |  Login:  User Passwort    Anmelden    Passwort vergessen
Arbeitsplattform NEWS URTEILE GESETZE/VO KOMMENTARE VIDEOS SITEINFO/IMPRESSUM NEWSLETTER
Achtung! Die Seite wird derzeit nicht aktualisiert. Die Inhalte sind im wesentlichen auf dem Stand 31.12.2011
Pressemitteilung
2 ARs 536/08;
Verkündet am: 
 09.12.2008
BGH Bundesgerichtshof
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Bundesgerichtshof überträgt Verfahren in Sachen Demjanjuk dem Landgericht München II
Nach Vorlage der Akten durch die Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen und auf Antrag des Generalbundesanwalts hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, der u.a. für die Gerichtstandsbestimmungen nach § 13 a StPO zuständig ist, mit Beschluss vom 09. Dezember 2008 entschieden, dass die Untersuchung und Entscheidung in dem Strafverfahren gegen John Demjanjuk dem Landgericht München II übertragen wird. Demjanjuk, der im Jahr 1943 an der Ermordung von mindestens 29.000 Juden im Vernichtungslager Sobibor/Polen beteiligt gewesen sein soll, hatte sich im Jahr 1951 mehrere Monate in einem Lager im heutigen Zuständigkeitsbereich dieses Gerichts aufgehalten. Der Bundesgerichtshof war mit der Sache befasst worden, weil ein Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und damit eine für die Durchführung von weiteren Ermittlungen zuständige Staatsanwaltschaft zuvor nicht festgestellt werden konnte.
-----------------------------------------------------
Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist).