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Text des Beschlusses
VII ZR 110/08;
Verkündet am:
11.12.2008
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 1 U 171/07 Oberlandesgericht Bamberg; Rechtskräftig: unbekannt! Sehr Kurz Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Dezember 2008 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kniffka, den Richter Dr. Kuffer, die Richterin Safari Chabestari, die Richter Halfmeier und Leupertz beschlossen: Die Revision gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 13. März 2008 wird zugelassen. Der Senat weist darauf hin, dass das Berufungsurteil jedenfalls im Ergebnis schon deshalb richtig sein dürfte, weil die Rüge, der Betrag von 16.666,00 € sei zu Unrecht ausgeurteilt worden, erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist erhoben worden ist. Gegenstandswert: 16.666,00 € Kniffka Kuffer Safari Chabestari Halfmeier Leupertz ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |