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Text des Urteils
3 AZR 1102/06;
Verkündet am:
19.08.2008
BAG Bundesarbeitsgericht
Vorinstanzen: 10 Sa 289/05 Landesarbeitsgericht Köln; Rechtskräftig: unbekannt! Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 19.08.2008, 3 AZR 1101/06. 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 14. September 2006 - 10 Sa 289/05 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO). Reinecke Kremhelmer Schlewing Lohre Kaiser ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |