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Text des Urteils
4 AZR 538/07;
Verkündet am:
27.08.2008
BAG Bundesarbeitsgericht
Vorinstanzen: 6 Sa 610/06 Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz; Rechtskräftig: unbekannt! Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 27.08.2008, 4 AZR 534/07. 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Februar 2007 - 6 Sa 610/06 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 4 AZR 534/07 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO). Bepler Bott Treber Schmalz Drechsler ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |