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Text des Beschlusses
IX ZR 59/07;
Verkündet am: 
 02.12.2008
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
3 U 96/06
Oberlandesgericht
Rostock;
Rechtskräftig: unbekannt!
Sehr Kurz
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel und Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Pape am 2. Dezember 2008

beschlossen:

Das Senatsurteil vom 9. Oktober 2008 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit auf S. 10 des Umdrucks, 6. Zeile, dahin geändert, dass es statt "Geschäftsführer" heißen muss: "Gesellschafter".

Ganter Raebel Vill Lohmann Pape
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