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Text des Beschlusses
IX ZR 59/07;
Verkündet am:
02.12.2008
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 3 U 96/06 Oberlandesgericht Rostock; Rechtskräftig: unbekannt! Sehr Kurz Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Raebel und Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Pape am 2. Dezember 2008 beschlossen: Das Senatsurteil vom 9. Oktober 2008 wird wegen offenbarer Unrichtigkeit auf S. 10 des Umdrucks, 6. Zeile, dahin geändert, dass es statt "Geschäftsführer" heißen muss: "Gesellschafter". Ganter Raebel Vill Lohmann Pape ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |