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Text des Beschlusses
LwZR 12/07;
Verkündet am:
05.01.2008
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Sehr Kurz Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 5. Januar 2009 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Lemke und Dr. Czub - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter - beschlossen: Die Gegenvorstellung der Beklagten vom 23. Dezember 2008 gibt dem Senat keine Veranlassung zu einer Änderung des mit Beschluss vom 28. November 2008 festgesetzten Gegenstandswerts für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde. Zur Begründung wird auf die Ausführungen in dem vorbezeichneten Beschluss verwiesen, die auch das von den Beklagten in der Gegenvorstellung dargelegte Sicherungsinteresse berücksichtigen (S. 26 oben). Krüger Lemke ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |