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Text des Urteils
IV ZR 145/08;
Verkündet am: 
 19.01.2009
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
22 S 504/07
Landgericht
Düsseldorf;
Rechtskräftig: unbekannt!
Anerkenntnisurteil - Kurz
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die Richter Dr. Schlichting, Wendt, die Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richter Felsch und Dr. Franke ohne mündliche Verhandlung gemäß § 307 ZPO am 7. Januar 2009

für Recht erkannt:

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 30. Mai 2008 aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 31. Oktober 2007 geändert.

Der amtsgerichtliche Urteilsauspruch wird wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt den Kläger in Höhe eines Betrages von 2.789,36 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.Mai 2007 freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Streitwert: 2.789,36 €.

Dr. Schlichting Wendt Dr. Kessal-Wulf Felsch Dr. Franke
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