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Text des Beschlusses
XI ZR 89/07;
Verkündet am:
12.01.2008
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 10 U 189/06 Oberlandesgericht Stuttgart; Rechtskräftig: unbekannt! Sehr Kurz Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 12. Januar 2009 durch den Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Nobbe, den Richter Dr. Joeres, die Richterin Mayen und die Richter Dr. Ellenberger und Maihold Gründe: Das Urteil vom 7. Oktober 2008 wird gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass es in den Zeilen 4 und 5 der Textziffer 29 jeweils statt BGB richtig ZPO lauten muss. Nobbe Joeres Mayen Ellenberger Maihold ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |