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Text des Beschlusses
III ZR 303/07;
Verkündet am: 
 23.12.2008
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
21 U 81/05
Kammergericht (OLG Berlin)
Berlin;
Rechtskräftig: unbekannt!
Sehr Kurz
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Dezember 2008 durch den Vorsitzenden Richter Schlick und die Richter Dr. Wurm, Dörr, Wöstmann und Hucke

beschlossen:

Der Senatsbeschluss vom 27. November 2008 wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers im Tenor gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, dass die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Senatsbeschluss vom 17. September 2008 zurückgewiesen wird.

Schlick Wurm Dörr Wöstmann Hucke
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