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Text des Urteils
VI ZR 171/07;
Verkündet am:
30.01.2009
BGH Bundesgerichtshof
Rechtskräftig: unbekannt! Leitsatzberichtigung zu VI ZR 171/07 Leitsatzberichtigung zu VI ZR 171/07 Der Leitsatz des Senatsbeschlusses trägt versehentlich das Datum 6. November 2008. Richtig muss es heißen: 4. November 2008. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur QuelleLink zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |