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Text des Beschlusses
1 BvR 2959/07;
Verkündet am: 
 07.01.2009
BVerfG Bundesverfassungsgericht
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Sehr Kurz
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde



der K ... GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer W... und W...

- Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Vogt & Kollegen, Robert-Schumann-Straße 13, 04109 Leipzig -

gegen § 31 Abs. 1 Satz 1, 2, 5 und Abs. 3 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl S. 245)

h i e r : Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung


hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

die Richterin Hohmann-Dennhardt und die Richter Gaier, Kirchhof


am 7. Januar 2009 einstimmig

beschlossen:


Die einstweilige Anordnung vom 27. Juni 2008 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).

Hohmann-Dennhardt Gaier Kirchhof
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