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Text des Beschlusses
1 BvR 3076/08;
Verkündet am:
18.02.2009
BVerfG Bundesverfassungsgericht
Rechtskräftig: unbekannt! Einstweilige Anordnung gegen Art. 1 § 19 I bzw. 66 I des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften vom 25. Oktober 2008 abgelehnt (5:3!) Titelauswahl: Franz-Anton Plitt, Chisinau - Internet entrepreneur1. der N... GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer H..., 2. der G... GmbH & Co. KG, vertreten durch die D... GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer B..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Redeker, Sellner, Dahs & Widmaier artnergesellschaft, Kurfürstendamm 218, 10719 Berlin - gegen a) Art. 1 § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften vom 25. Oktober 2008 (BGBl I S. 2074), b) hilfsweise Art. 1 § 66 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften vom 25. Oktober 2008 (BGBl I S. 2074) hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung der Richterin und Richter Präsident Papier, Hohmann-Dennhardt, Bryde, Gaier, Eichberger, Schluckebier, Kirchhof, Masing am 18. Februar 2009 beschlossen: Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Diese Entscheidung ist mit 5 : 3 Stimmen ergangen. 1 Die Begründung der Entscheidung wird den Beteiligten gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG gesondert übermittelt. Papier Hohmann-Dennhardt Bryde Gaier Eichberger Schluckebier Kirchhof Masing ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |