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Text des Beschlusses
1 BvR 2523/08;
Verkündet am:
06.11.2008
BVerfG Bundesverfassungsgericht
Vorinstanzen: 3 U 50/08 Oberlandesgericht Celle; Rechtskräftig: unbekannt! Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BverfGG abgesehen. der Frau B..., - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Gernot Erik Burghardt, Distelkampsweg 20, 28357 Bremen - gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 7. August 2008 - 3 U 50/08 -, b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 8. Juli 2008 - 3 U 50/08 -, c) den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 20. Mai 2008 - 3 U 50/08 -, d) das Urteil des Landgerichts Verden vom 31. Januar 2008 - 4 O 342/07 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Bryde, Schluckebier gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 6. November 2008 einstimmig beschlossen: Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. 1 Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BverfGG abgesehen. 2 Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Papier Bryde Schluckebier ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |