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Pressemitteilung
3 StR 546/08;
Verkündet am:
05.03.2009
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 3 StE 2/05-2(2) 6 St 5/05 (2) Oberlandesgericht München; Rechtskräftig: unbekannt! Urteil gegen Exilkroaten wegen Mordes (durch Unterstützung des jugosl. Geheimdienste bei Attentatsdurchführung 1983 in der BRD!) rechtskräftig Titelauswahl: Franz-Anton Plitt, Chisinau - Internet entrepreneurDas Oberlandesgericht München hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts war der Angeklagte seit seiner Einreise in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts in der Exilkroatenszene der Bundesrepublik aktiv, arbeitete gleichzeitig aber auch als Informant für den kroatischen Geheimdienst. 1983 war er in Pläne des kroatischen Sicherheitsdienstes SDS zur Ermordung des ebenfalls emigrierten Stjepan Durkovics eingeweiht. An der am 28. Juli 1983 in der Druckwerkstatt des Angeklagten in Wolfratshausen ausgeführten Tat beteiligte er sich im Wesentlichen dadurch, dass er die im Auftrag des SDS handelnden unmittelbaren Täter wissen ließ, das Opfer werde sich am Vormittag des Tattages in der Werkstatt aufhalten. Damit lieferte er Stjepan Durkovics seinen Mördern aus. Der 3. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |