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Pressemitteilung
2 StR 516/08;
Verkündet am:
15.01.2009
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 1031 Js 60224/02.5 KLs Landgericht Trier; Rechtskräftig: unbekannt! BGH hebt Freisprüche in BSE-Tierfettverfahren auf Das Landgericht Trier hat am 03. Juni 2008 den Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer Betriebsgesellschaft für Tierkörperbeseitigung sowie zwei seiner Angestellten vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Ihnen war vorgeworfen worden, aus Schlachtabfällen herrührendes BSE-Risikomaterial in der Tierkörperbeseitigungsanlage Rivenich vorsätzlich zu Tierfett verarbeitet und dieses anschließend weiterverkauft zu haben. Das Landgericht hatte sich nicht davon zu überzeugen vermocht, dass dem Geschäftsführer die Verarbeitung von Risikomaterial in seinem Betrieb bekannt gewesen war. Die beiden Angestellten hat das Landgericht wegen fehlenden eigenen Tatinteresses nur als Gehilfen angesehen und mangels Vorliegens einer Haupttat freigesprochen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der 2. Strafsenat das Urteil des Landgerichts Trier aufgehoben, da die Beweiswürdigung der Strafkammer Lücken und Widersprüche enthielt. Wichtige Indizien, die für einen Vorsatz des angeklagten Geschäftsführers sprachen, habe das Landgericht nicht ausreichend gewürdigt. Das Landgericht Trier wird nun erneut über die Sache zu verhandeln haben. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |