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Pressemitteilung
2 BvR 1492/08;
Verkündet am:
28.01.2009
BVerfG Bundesverfassungsgericht
Rechtskräftig: unbekannt! Verfassungsbeschwerde gegen Vollstreckung einer im Ausland verhängten Freiheitsstrafe ohne Bewährung erfolglos Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde eines deutschen Geschäftsmanns gegen eine Vollstreckungsübernahmeentscheidung nicht zur Entscheidung angenommen. Die zuständigen Strafgerichte hatten es abgelehnt, die Vollstreckung der gegen den Beschwerdeführer in Frankreich verhängten vollstreckbaren Freiheitsstrafe von 15 Monaten in Deutschland zur Bewährung auszusetzen. Dies verstößt nicht gegen das Freiheitsgrundrecht des Beschwerdeführers. Bei der Anwendung der einschlägigen innerstaatlichen und völkerrechtlichen Regeln über die Rechtshilfe im Bereich der Vollstreckungsübernahme ist den Gerichten ein verfassungsrechtlich erheblicher Rechtsfehler nicht unterlaufen, zumal es an einer § 56 StGB entsprechenden Vorschrift über die primäre Bewährungsaussetzung in diesem Bereich fehlt. Ob das Freiheitsgrundrecht es möglicherweise gebietet, die hinsichtlich der Strafaussetzungsfrage im Rechtshilferecht bestehende Lücke durch eine Rechtsfortbildung im Sinne des Beschwerdeführers zu füllen, hat die Kammer nicht abschließend geprüft, weil die Verfassungsbeschwerde insoweit nicht den Begründungsanforderungen genügt. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |