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Pressemitteilung
5 StR 490/08; 5 StR 539/08;
Verkündet am:
16.01.2009
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 504 KLs 37/07 Landgericht Berlin; Rechtskräftig: unbekannt! BGH bestätigt Urteil gegen zwei Weißrussen wegen Entführung eines Studenten Im August 2006 entführten die Angeklagten mit Unterstützung weiterer, z. T. unbekannt gebliebener Personen den in Berlin studierenden Sohn einer russischen Professorin aus der Tiefgarage seines Wohnhauses und hielten ihn fast zwei Wochen in einer Neuköllner Wohnung gefangen. Nach Zahlung eines Lösegeldes von mehr als 600.000 € wurde er freigelassen. Das Lösegeld konnte nicht sichergestellt werden. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der beiden Angeklagten, die vom Landgericht Berlin von unterschiedlichen Strafkammern wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit räuberischer Erpressung zu Freiheitsstrafen von jeweils 11 Jahren verurteilt worden waren, jeweils durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilungen sind damit rechtskräftig. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |