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Pressemitteilung
3 AZR 431/07;
Verkündet am:
09.12.2008
BAG Bundesarbeitsgericht
Vorinstanzen: 11 Sa 1263/06 Landesarbeitsgericht München; Rechtskräftig: unbekannt! Pressemitteilung Nr. 95/08: Vertrag zugunsten Dritter - Begünstigung durch „Gehaltserhöhung“ auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Der zwischen Veräußerer und Erwerber einer Steuerberaterpraxis geschlossene Übertragungsvertrag sah für eine Arbeitnehmerin eine Beschäftigungsgarantie bis zum Rentenalter vor und verpflichtete den Erwerber zu einer Gehaltserhöhung, die im Rahmen des Kaufpreises berücksichtigt werden sollte. Die Auslegung dieses Vertrages ergab, dass die „Gehaltserhöhung“ als Teil der Arbeitsvergütung an den Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft war und es sich dabei nicht um den „bis zum Rentenalter ratenweise zu zahlenden Kaufpreis“ handelte. Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts wies daher - wie schon die Vorinstanzen - die Klage der Arbeitnehmerin, der Lebensgefährtin des inzwischen verstorbenen Veräußerers ab, die Zahlung der „Gehaltserhöhung“ auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus begehrte. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |