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Pressemitteilung
1 StR 50/09;
Verkündet am:
15.04.2009
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 1 Ks 300 Js 16143/07 Landgericht Baden-Baden; Rechtskräftig: unbekannt! Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen versuchten Mordes im Fall "Aylin" Titelauswahl: Franz-Anton Plitt, Chisinau - Internet entrepreneurDas Landgericht Baden-Baden hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes - grausam und heimtückisch begangen - in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu der Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Im Adhäsionsverfahren hat es der Geschädigten dem Grunde nach Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zugesprochen. Nach den Urteilsfeststellungen fügte der heute 50-jährige Angeklagte, ein türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit, seiner von ihm geschiedenen 37-jährigen Ehefrau am 21. November 2007 in den Umkleideräumen der Tank- und Rastanlage Baden-Baden mit zwei Messern 26 Schnitt- und Stichverletzungen - überwiegend im Gesichtsbereich - zu. Dabei beabsichtigte er, sie zu töten. Die Geschädigte konnte nur durch die sofortige intensivmedizinische Notfallversorgung gerettet werden und erlitt unter anderem zahlreiche dauerhaft entstellende Narben im Gesicht. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts beanstandet hatte, durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |