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Text des Urteils
3 AZR 392/06;
Verkündet am:
19.02.2008
LAG Landesarbeitsgericht
Vorinstanzen: 12 Sa 915/05 Landesarbeitsgericht Köln; Rechtskräftig: unbekannt! Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 19.02.2008, 3 AZR 290/06 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. Januar 2006 - 12 Sa 915/05 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. 1 Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO). Reinecke Zwanziger Schlewing Seyboth Stemmer ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |