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Text des Urteils
3 AZR 245/06;
Verkündet am:
19.02.2008
BAG Bundesarbeitsgericht
Vorinstanzen: 9 (6) Sa 589/05 Landesarbeitsgericht Köln; Rechtskräftig: unbekannt! Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 19.02.2008, 3 AZR 290/06 Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. Oktober 2005 - 9 (6) Sa 589/05 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Zahlungsausspruch zur Klarstellung wie folgt gefasst wird: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Monate April 2004 bis einschließlich Oktober 2004 jeweils 11,29 Euro, insgesamt 79,03 Euro, nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 10. November 2004 zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Monate November 2004 bis einschließlich Februar 2005 weitere 45,16 Euro nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 23. Februar 2005 zu zahlen. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. 1 Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313a Abs. 1 ZPO). Reinecke Zwanziger Schlewing Seyboth Stemmer ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |