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Text des Urteils
8 AZR 410/07;
Verkündet am:
19.02.2009
BAG Bundesarbeitsgericht
Vorinstanzen: 6 Sa 864/06 Landesarbeitsgericht Hessen; Rechtskräftig: unbekannt! Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 21.08.2008, 8 AZR 407/07 Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Januar 2007 - 6 Sa 864/06 - aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Februar 2006 - 19 Ca 6710/05 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen. 1 Die Parteien haben im Hinblick auf das frühere Parallelverfahren - 8 AZR 407/07 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO) . Hauck Böck Breinlinger N. Schuster Schulz ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |