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Text des Beschlusses
2 BvC 5/07;
Verkündet am: 
 01.04.2009
BVerfG Bundesverfassungsgericht
 

Rechtskräftig: unbekannt!
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen
In dem Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerde
der Frau M…,

gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 2006 - WP 182/05 - (BTDrucks 16/3600)

hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Vizepräsident Voßkuhle, Broß, Osterloh, Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff, Gerhardt, Landau am 1. April 2009 beschlossen:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe:


1
Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 28. März 2007 genannten Gründen unzulässig. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Voßkuhle Broß Osterloh Di Fabio Mellinghoff Lübbe-Wolff Gerhardt Landau
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