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Text des Urteils
10 AZR 721/06;
Verkündet am: 
 20.02.2008
BAG Bundesarbeitsgericht
 

Vorinstanzen:
7 Sa 283/06
Landesarbeitsgericht
Berlin;
Rechtskräftig: unbekannt!
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 20.02.2008, 10 AZR 597/06
Tenor


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 16. Mai 2006 - 7 Sa 283/06 - aufgehoben.

2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 23. November 2005 - 48 Ca 16722/05 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger jeweils zum Letzten eines Monats beginnend mit dem 1. August 2005 eine Heimzulage entsprechend der Protokollnotiz Nr. 1 zu Teil II Abschnitt G der Anlage 1a zum BAT zu zahlen.

3. Die Beklagte hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.


Sonstiger Langtext


1
Die Parteien haben im Hinblick auf die führenden Parallelverfahren - 10 AZR 597/06 und 10 AZR 692/06 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Dr. Freitag Marquardt Brühler Rudolph Petri
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