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Pressemitteilung
5 StR 118/09;
Verkündet am:
11.05.2009
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: (529) 1 Kap Js 2016/07 Landgericht Berlin; Rechtskräftig: unbekannt! Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen 3 Personen wegen tödlichen Überfalls auf Geldboten in Berlin Titelauswahl: Franz-Anton Plitt, Chisinau - Internet entrepreneurIm Oktober 2007 überfielen die drei Angeklagten vor einer Postfiliale in Berlin-Reinickendorf unter Einsatz eines geladenen Sturmgewehrs einen Geldboten, der infolge der Abgabe mehrerer Schüsse durch einen der Angeklagten noch am Tatort verstarb; sie erbeuteten dabei Bargeld in Höhe von insgesamt 242.000 Euro. Von der Tatbeute konnte nur ein geringer Teil sichergestellt werden. Das Landgericht Berlin hatte die Angeklagten u. a. wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge jeweils zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Darüber hinaus hatte es die Unterbringung eines der Angeklagten, der bereits im Jahr 1993 wegen eines bewaffneten Überfalls auf eine Kaufhausfiliale zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilungen sind damit rechtskräftig. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |