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Text des Urteils
10 AZR 1011/06;
Verkündet am: 
 20.02.2008
BAG Bundesarbeitsgericht
 

Vorinstanzen:
3 Sa 69/06
Landesarbeitsgericht
Berlin;
Rechtskräftig: unbekannt!
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 20.02.2008, 10 AZR 597/06
Tenor


1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 30. Mai 2006 - 3 Sa 69/06 - aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 11. November 2005 - 54 Ca 16525/05 - abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.147,20 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.825,12 Euro brutto seit dem 2. August 2005 und aus 322,08 Euro brutto seit dem 17. Februar 2006 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger jeweils zum Letzten eines Monats beginnend mit dem 1. Februar 2006 eine Heimzulage entsprechend der Protokollnotiz Nr. 1 zu Teil II Abschnitt G der Anlage 1a zum BAT zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.


Sonstiger Langtext


1
Die Parteien haben im Hinblick auf die führenden Parallelverfahren - 10 AZR 597/06 und 10 AZR 692/06 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Dr. Freitag Marquardt Brühler Rudolph Petri
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Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist).