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Pressemitteilung
5 StR 131/09;
Verkündet am:
13.05.2009
BGH Bundesgerichtshof
Vorinstanzen: 2 Kls 612 Js 28161/08 Landgericht Dresden; Rechtskräftig: unbekannt! Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Vergewaltigung von zwei kleinen Mädchen Am 6. September 2005 überfiel der nicht vorbestrafte Angeklagte in einer Wohnstraße in Dresden-Hellerau eine Neunjährige, zerrte sie in sein Auto, verschleppte sie in einen Wald und vergewaltigte sie. Vier Monate später, am 10. Januar 2006, überwältigte er eine damals Elfjährige in Coswig (Sachsen), fuhr mit ihr ebenfalls in einen Wald und missbrauchte sie. Nach den Taten brachte er die Kinder wieder nach Dresden bzw. Coswig zurück und ließ sie frei. Das erste Opfer erlitt aufgrund der Tat schwere Verletzungen. Der Angeklagte, der nach den Taten zunächst unauffällig weiterhin in Dresden lebte, wurde im Sommer 2008 durch ein DNA-Massenscreening als Täter ermittelt. Das Landgericht Dresden verurteilte ihn in erster Instanz u. a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren; darüber hinaus verurteilte es den Angeklagten, dem durch die erste Tat verletzten Mädchen ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 € zu zahlen und stellte seine Pflicht zum Ersatz der aus der Tat entstehenden künftigen materiellen und immateriellen Schäden fest. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig. ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |