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Pressemitteilung
5 StR 164/09;
Verkündet am: 
 12.06.2009
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
21 Ks 6/08
Landgericht
Potsdam;
Rechtskräftig: unbekannt!
BGH bestätigt Urteil wegen versuchten Vergiftungsmordes an Ehefrau in Ortschaft "Kloster Lehnin" (Brandenburg) - besonders verwerflich, da minderjähriger Sohn des Täters mit einbezogen
Das Landgericht Potsdam hat den Angeklagten im Januar 2009 wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.

Nach den landgerichtlichen Feststellungen hatte der jetzt 47 Jahre alte Angeklagte zunächst versucht, seine Ehefrau mit einem Elektroschockgerät zu betäuben, um sie anschließend zu ertränken.

Nachdem ihm dies nicht gelungen war, führte er dem Opfer über einen Zeitraum von knapp eineinhalb Jahren in einer Vielzahl von Einzelakten über Speisen und Getränke Gifte verschiedenster Art zu.

Die Tat wurde aufgedeckt, nachdem im Blut des lebensgefährlich erkrankten Opfers Rattengift und der Blutgerinnungshemmer Marcumar entdeckt wurden.

Die Ehefrau konnte unter glücklichen Umständen gerettet werden.

Der Angeklagte beging die Tat unter anderem deswegen, weil er sich eine Erbschaft erhoffte und eine Beziehung zu einer anderen Frau eingehen wollte.

Das Landgericht hat es als besonders verwerflich beurteilt, dass der Angeklagte seinen minderjährigen Sohn in die Tat einbezogen hatte.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
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