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Text des Beschlusses
1 BvR 728/09;
Verkündet am: 
 30.04.2009
BVerfG Bundesverfassungsgericht
 

Vorinstanzen:
13 UF 23/09
Oberlandesgericht
Schleswig-Holstein;
Rechtskräftig: unbekannt!
Der Beschwerdeführerin wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
der Frau N...,
- Bevollmächtigter:Rechtsanwalt Jörg-Uwe Halusa, Koogstraße 49, 25541 Brunsbüttel -

gegen
a) den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 16. März 2009 - 13 UF 23/09 -,
b) den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 3. März 2009 - 13 UF 23/09 -

hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Hohmann-Dennhardt und die Richter Gaier, Kirchhof am 30. April 2009 einstimmig beschlossen:

Der Beschwerdeführerin wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt H. zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet.

Hohmann-Dennhardt Gaier Kirchhof
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