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Text des Beschlusses
1 BvR 728/09;
Verkündet am:
30.04.2009
BVerfG Bundesverfassungsgericht
Vorinstanzen: 13 UF 23/09 Oberlandesgericht Schleswig-Holstein; Rechtskräftig: unbekannt! Der Beschwerdeführerin wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau N..., - Bevollmächtigter:Rechtsanwalt Jörg-Uwe Halusa, Koogstraße 49, 25541 Brunsbüttel - gegen a) den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 16. März 2009 - 13 UF 23/09 -, b) den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 3. März 2009 - 13 UF 23/09 - hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Hohmann-Dennhardt und die Richter Gaier, Kirchhof am 30. April 2009 einstimmig beschlossen: Der Beschwerdeführerin wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt H. zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet. Hohmann-Dennhardt Gaier Kirchhof ----------------------------------------------------- Die von uns erfassten Urteile wurden oft anders formatiert als das Original. Dies bedeutet, daß Absätze eingefügt und Hervorhebungen durch fett-/kursiv-/&farbig-machen sowie Unterstreichungen vorgenommen wurden. Dies soll verdeutlichen, aber keinesfalls natürlich den Sinn verändern.Wenn Sie vorsichtshalber zusätzlich die Originalversion sehen möchten, hier ist der Link zur Quelle (kein Link? Dann ist dieser Link nicht in unserer DB gespeichert, z.B. weil das Urteil vor Frühjahr 2009 gespeichert worden ist). |