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Pressemitteilung
3 StR 66/09;
Verkündet am: 
 19.06.2009
BGH Bundesgerichtshof
 

Vorinstanzen:
1 OJs 6/07
Oberlandesgericht
Schleswig-Holstein;
Rechtskräftig: unbekannt!
Urteil gegen Unterstützer der Al Quaida im Irak (versuchte Schleusung von Selbstmordattentätern + Besorgen von Geld hier in BRD) rechtskräftig
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat den Angeklagten wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in drei Fällen sowie wegen Beihilfe zur Gründung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zur Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Der für das Staatschutzstrafrecht zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 4. Juni 2009 die dagegen eingelegte Revision des Angeklagten verworfen.

Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Nach den Urteilsfeststellungen war der Angeklagte im Zusammenwirken mit dem bereits rechtskräftig verurteilten E. H. im Jahr 2006 in drei Fällen an Aktivitäten zur Schleusung von potentiellen Selbstmordattentätern beteiligt, die über Syrien in den Irak gebracht werden sollten, um Anschläge für die dort tätige terroristische Vereinigung "Al Qaida im Zweistromland" zu begehen.

Außerdem leistete er bei der Gründung der neuen terroristischen Vereinigung "Bataillon von Bilal Al Habashi", die im Sudan zum Einsatz kommen sollte, bewusst Hilfe, indem er der Gruppierung gesammeltes Geld zur Verfügung stellte, nach weiteren möglichen Mitgliedern und Unterstützern suchte sowie Ratschläge zu notwendigen logistischen Maßnahmen im Sudan erteilte.
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